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Wissen & Tipps
Ein gutes Gefühl, alles geregelt zu haben ...
Irgendwann wird er kommen, der Tag X. Der Tag, an dem wir dieser Welt den Rücken kehren und Abschied nehmen müssen.
Manche Menschen fürchten den Tod, andere wiederum befassen sich mit dem Thema schon zu Lebzeiten. Die Wünsche, die daraus entstehen, sind oft sehr ähnlich.
Ich will...
● meine Bestattungsform selbst bestimmen
● meine Erben in Zeiten der Trauer entlasten
● dass meine individuellen Wünsche erfüllt werden
● keinen Streit oder Unstimmigkeiten
● dass alles ordentlich geregelt ist.
Diese Wünsche in Sicherheit zu wissen, ist oftmals der Grund für eine Bestattungsvorsorge.
Was ist eine Bestattungsvorsorge?
Die Bestattungsvorsorge stellt einen Vertrag dar, der mit einem Bestattungsunternehmen getroffen wird, um die eigene Beerdigung zu planen. Ergänzt wird die Vorsorge mit der finanziellen Absicherung – entweder einer Sterbegeldversicherung oder einer Einmaleinlage auf ein Treuhandkonto.
Warum wünscht man sich eine Bestattungsvorsorge?
An erster Stelle steht meist die finanzielle Absicherung, denn die Kosten für ein Begräbnis sind nicht zu unterschätzen. In Österreich belaufen sich diese meist auf 5.000–10.000 Euro. Wer also eine Bestattungsvorsorge abschließt, spart den Hinterbliebenen etwaige finanzielle Sorgen. Ein weiterer Aspekt sind die inhaltlichen Fragen einer Bestattung, die schon zu Lebzeiten geklärt werden können.
Im Vorsorgevertrag können folgende Punkte festgehalten werden:
● Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung, Naturbestattung, Donaubestattung)
● Klassischer Friedhof oder Naturfriedhof
● Sarg oder Urne
● Gestaltung der Trauerfeier
● Grabstein
● Besonderheiten wie Musik, Blumenschmuck etc. Für Angehörige ist es in der Zeit der Trauer eine große Entlastung und eine Erleichterung zu wissen, dass die Bestattung so abläuft, wie es sich der Verstorbene gewünscht hat.
Bestattungswünsche im Testament festhalten?
Auch in einem Testament ist es möglich, den Erben Anweisungen zur Bestattung zu geben, allerdings ist zu bedenken, dass die Testamentseröffnung oftmals erst nach dem Beerdigungstermin stattfindet. Wer also auf Nummer sicher gehen will, schließt eine Bestattungsvorsorge ab und informiert seine Angehörigen darüber. Die Vertragsunterlagen sollen nach dem Ableben von den Hinterbliebenen leicht zu finden sein bzw. ist es für sie wichtig zu wissen, bei welchem Bestattungsunternehmen der Vertrag abgeschlossen wurde.
Muss ich mein Begräbnis zu Lebzeiten finanziell absichern?
Bestattungsvorsorgen gehen meist mit einer finanziellen Absicherung einher. Verträge mit Bestattern sind aber nicht zwingend an eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto gebunden. Der Betroffene muss also nicht zu Lebzeiten sicherstellen, dass die Bestattung finanziert werden kann.
Haben mündliche Bestattungswünsche am Sterbebett eine Gültigkeit?
Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich mit dem Sterben zu befassen? Das weiß niemand. Viele Menschen befassen sich nicht „rechtzeitig“ mit dem Thema Sterben. Am Sterbebett kommt dann aber doch oftmals der Wunsch, alles geregelt haben zu wollen. Gibt es keine Bestattungsvorsorge entscheiden grundsätzlich die Totenfürsorgepflichtigen, also meist die Erben, über Art, Umfang und Ort der Beisetzung. Allerdings hat der - auch nur mündlich - geäußerte Willen des Verstorbenen immer Vorrang gegenüber den Fürsorgepflichten. Dabei handelt es sich um das postmortale Persönlichkeitsrecht.
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