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Erste Rechtsauskunft – Wo? Wann? Und wie viel kostet es?

Erste Rechtsauskunft – Wo? Wann? Und wie viel kostet es?

Vom Bundesministerium für Justiz gibt es zwar Broschüren und Publikationen mit Rechtsinformationen. Diese beschreiben die Rechtslage natürlich nur allgemein, im Einzelfall ist es notwendig, fachkundigen Rat einzuholen.

Wer vor einem zivil- oder strafrechtlichen Problem steht, muss sich nicht alleine durch den „Rechts-Dschungel“ kämpfen. Es gibt einige Einrichtungen und Informationsstellen, bei denen man sich zum Teil kostenlos informieren kann.

Notruf für Opfer
Der „Notruf für Opfer“ ist eine kostenlose Nummer, bei der alle Betroffenen von Straftaten umfassende Unterstützung und professionelle Beratung durch Rechtsanwälte erhalten.

Notruf für Opfer:
Tel.: 0800/112 112
(kostenlos innerhalb von Österreich)

Auskunftsstelle des Bundesministeriums
Auch im Bundesministerium für Justiz ist eine Auskunftsstelle eingerichtet.

Diese erreichen Sie von 8.00 bis 16.00 Uhr
unter Tel.: 0800/99 99 99
(kostenlos innerhalb von Österreich)
bzw. aus anderen Bundesländern unter
Tel.: 01/526 36 86.

Zu beachten gilt, dass das Bundesministerium für Justiz nicht befugt ist, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen, aufzuheben oder abzuändern, in gerichtliche Verfahren einzugreifen oder diese auch nur zu kommentieren.

Erste Anwaltliche Auskunft
In Rechtsanwaltskanzleien bzw. in den Rechtsanwaltskammern findet die „Erste Anwaltliche Auskunft – Verbrechensopferberatung“ statt. Die jeweiligen Rechtsanwaltskammern der Bundesländer erteilen nähere Auskünfte über Zeit und Ort der Beratung. Diese Erstberatung ist unentgeltlich. In den meisten Rechtsanwaltskammern gibt es außerdem einen anwaltlichen Journaldienst an Wochenenden und Feiertagen. Hier wird nach dem Rechtsanwaltstarif verrechnet. Weiters erhalten Sie in jeder Notariatskanzlei in allen einschlägigen Tätigkeitsbereichen der Notare eine umfassende Rechtsberatung. Diese erste Rechtsauskunft ist kostenlos.

Rechtsanwaltskammer Niederösterreich
Andreas-Hofer-Straße 6, 3100 St. Pölten
Telefon:+43(0)2742 71 6 50 0
Fax: +43(0)2742 76 5 88
office@raknoe.at

Weitere unentgeltliche Auskünfte
In den jeweiligen Aufgabenbereichen erteilen folgende Institutionen kostenlose Rechtsauskünfte: die Volksanwaltschaft, die Kammern für Arbeiter und Angestellte, die Wirtschaftskammern, die Kammern für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft, die Ingenieurkammern, der Österreichische Gewerkschaftsbund, die Kammern für Land- und Forstwirtschaft, die Vereinigung österreichischer Industrieller, der Arbeitgeberverband der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, ARBÖ, ÖAMTC, die Mietervereinigung Österreichs, der Österreichische Mieter- und Wohnungseigentümerbund, der Mieterschutzverband Österreichs, die Haus- und Grundbesitzerorganisationen, Jugendämter, Schuldnerberatungsstellen, Familienberatungsstellen, die Vereine für Sachwalterschaft, der Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit, der Verein für Konsumenteninformation, die Bundessozialämter und die Arbeitsinspektorate.

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