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Patientenverfügung: Ihr medizinischer Wille

Patientenverfügung: Ihr medizinischer Wille

Autonomie und klare Linien in jeder Lebenslage. Die Patientenverfügung ist ein wichtiges rechtliches Instrument, das es Menschen ermöglicht, ihren Willen hinsichtlich medizinischer Behandlungen festzulegen, falls sie nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst darüber zu entscheiden. Sie dient dem Schutz der Autonomie und gibt sowohl Patienten als auch Ärzten klare Leitlinien vor.

Was ist eine Patientenverfügung?


Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit ablehnt. Dies kann beispielsweise lebenserhaltende Maßnahmen betreffen, wenn die Aussicht auf Heilung gering oder die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt ist. In Österreich regelt das Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG), welches 2006 in Kraft trat, die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Arten der Patientenverfügung

 

In Österreich wird zwischen verbindlichen und nicht verbindlichen Patientenverfügungen unterschieden: 1. Verbindliche Patientenverfügung Diese hat eine rechtlich bindende Wirkung. Ärztinnen und Ärzte müssen sich daran halten, wenn sie korrekt errichtet wurde und noch gültig ist. 2. Nicht verbindliche Patientenverfügung Diese dient als Orientierungshilfe für die behandelnden Ärzte und Angehörigen, hat jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit. Sie ist einfacher zu erstellen und weniger formalisiert.

Erstellung einer verbindlichen


Patientenverfügung Damit eine Patientenverfügung rechtlich bindend ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Aufklärung durch einen Arzt: Der Arzt muss die Person über die medizinischen Folgen ihrer Entscheidung informieren. Dies wird schriftlich dokumentiert.
2. Rechtsberatung: Eine verbindliche Patientenverfügung muss mit Unterstützung eines Notars, Rechtsanwalts oder einer Patientenvertretung erstellt werden.
3. Schriftform: Die Verfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.
4. Zeitliche Befristung: Eine verbindliche Patientenverfügung ist grundsätzlich acht Jahre gültig. Danach kann sie erneuert werden.

Inhalte einer Patientenverfügung


Eine Patientenverfügung sollte folgende Elemente enthalten:
● Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Wohnadresse
● Konkret abgelehnte Maßnahmen: Beispielsweise künstliche Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung.
● Ort und Datum der Erstellung
● Unterschriften: Von der betroffenen Person sowie vom Arzt oder der Rechtsberatung

 

Vorteile der Patientenverfügung


Der Hauptgrund für viele Menschen, eine Patientenverfügung zu erstellen, ist die Sicherung der Selbstbestimmung. Damit ist garantiert, dass Ihre medizinischen Wünsche auch im Ernstfall respektiert werden. Außerdem kann eine Patientenverfügung Angehörige entlasten. Klare Vorgaben des Betroffenen verhindern belastende Entscheidungen durch Familie oder Freunde. Einen weiteren Vorteil haben auch die Ärzte. Mediziner wissen, wie sie handeln sollen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Häufige Fragen zur Patientenverfügung

 

1. Kann ich eine Patientenverfügung widerrufen?

Ja, eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden – mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln.

2. Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Ohne Patientenverfügung treffen Ärzte und Angehörige Entscheidungen, basierend auf dem mutmaßlichen Willen des Patienten.

3. Gibt es Alternativen zur Patientenverfügung?

Ja, etwa die Vorsorgevollmacht, bei der eine Vertrauensperson bestimmt wird, um Entscheidungen zu treffen.

 

 

 

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