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Wissen & Tipps
Regelungen nach dem Tod
Informationen zu Erbrecht, Pflichtteilen und Erbschaftssteuer
Was passiert nach dem Tod?
Diese Frage kann wohl keiner ohne Zweifel beantworten. Was man jedoch sicher weiß, ist: Was mit dem hinterlassenen Vermögen geschieht – das regelt nämlich das Erbrecht. Was kann vererbt werden?
● Vererblich sind natürlich alle Vermögenswerte des Verstorbenen, das heißt zum Beispiel: Liegenschaften, Sparguthaben oder Schmuck.
● Da auch Schulden vererblich sind, ist bei der Annahme des Erbes große Vorsicht geboten.
● In manchen Fällen können auch Zugangsnd Verfügungsrechte über Internet-Profile, Social Media und E-Mail-Konten vererbt werden.
Rechte und Pflichten, die an den Verstorbenen gebunden waren, sind nicht vererblich. Darunter fallen zum Beispiel Wohnrechte, Gewerbeberechtigungen oder Unterhaltsansprüche. Es kann jedoch Fortsetzungsrechte durch die Verlassenschaft oder naher Angehöriger geben.
Wer erbt?
Die Erbfolge ist entweder durch das gesetzliche Erbrecht oder eine letztwillige Verfügung geregelt. Grundsätzlich herrscht in Österreich Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann selbst regeln, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen zu geschehen hat. Sollte der Verstorbene kein Testament hinterlassen haben, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese sieht Ehegatten und die nächsten Verwandten vor. Zwischen den Systemen der Testierfreiheit und des Erbrechts wurde ein gewisser Ausgleich geschaffen – nämlich das Pflichtteilsrecht. Der Verstorbene kann also zu Lebzeiten eine letztwillige Anordnung treffen, muss dabei aber bestimmten nahen Angehörigen einen Teil seines Vermögens zukommen lassen. Wird dies unter-lassen, tritt das Pflichtteilsrecht in Kraft. Angehörige haben also das Recht, von den Testamentserben einen Betrag einzufordern. Wenn es kein Testament oder gesetzliche Erben gibt und auch keinen erbberechtigten Lebensgefährten, eignet sich die Republik Österreich den Nachlass an.
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