Hauptinhalt
Wissen & Tipps
Weiterarbeiten und Zuverdienst in der Pension
Die Pension ist für viele ein lang ersehntes Ziel. Für andere ist es wiederum aber kein Anlass, der Arbeitswelt ganz den Rücken zu kehren – sei es aus finanziellen, sozialen oder anderen Gründen.In Österreich gibt es allerdings Regelungen bezüglich des Zuverdienstes während der Pension. Um steuerliche Schwierigkeiten oder gar überraschende Pensionskürzungen zu vermeiden, gilt es, ein paar wichtige Punkte zu beachten und sich gut beraten zu lassen. Detaillierte Informationen und Hilfe bekommen Sie von der Arbeiterkammer oder Ihrer zuständigenPensionsversicherung.
Alterspension
Sie sind in der normalen Alterspension – haben also Ihre Pension zum Regelpensionsalter (als Frau derzeit ab 60 Jahre, als Mann ab 65 Jahre) angetreten: Dann dürfen Sie so viel dazuverdienen, wie Sie wollen. Sie werden jedoch in den meisten Fällen im Folgejahr Einkommensteuer über eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung. nachzahlen müssen.
Vorzeitige Alterspension
Sie sind vorzeitig, also bereits vor dem Regelpensionsalterin Pension gegangen: In diesem Fall dürfen Sie im Jahr 2024 bis zu 518,44 € brutto monatlich dazuverdienen. Falls Sie über der Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, fällt die gesamte Pension für das Monat weg. Wenn Sie eine Urlaubsersatzleistung für einzelne Tage ausbezahlt bekommen oder nicht für einen ganzen Monat beschäftigt sind, fällt die Pension nur für den Zeitraum weg, in dem Sie pflichtversichert sind.
Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension
Auch bei der Invaliditätspension dürfen Sie geringfügigdazuverdienen. Bei einem Zuverdienstüber der Geringfügigkeitsgrenze bekommen Sieweniger Pension, wenn das Gesamteinkommen imJahr 2024 im Monat über €1.489,42 brutto liegt.Übersteigt das Gesamteinkommen diesen Betrag, wird die Pension um einen Anrechnungsbetrag gekürzt.
Berufliche Selbstständigkeit
Personen, die in Pension sind, können auch selbstständig tätig sein. Hier gelten allerdings bestimmte Regelungen und Freibeträge. Informieren Sie sich hier bei Ihrem Steuerberatungsunternehmen.
Wichtige Zuverdienst-Infos auf einen Blick
● Wenn Ihre Pension so niedrig ist, dass Sie eine Ausgleichszulage bekommen,dann fällt diese bis zur Höhe des jeweiligen Zuverdienstes weg.
● Wenn Sie in der Pension etwas dazuverdienen, kann das zu einer Steuernachforderung des Finanzamtes führen.
● Pensionsbezieher:sind verpflichtet, Veränderungen in ihrem Einkommen den
Pensionsversicherungsträgern zu melden.
● Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Richtlinien. Detaillierte Informationen und Hilfe bekommen Sie von der Arbeiterkammer oder Ihrer zuständigen Pensionsversicherung.